Alle Verkäufer auf Restocks müssen ihre Steueridentifikationsnummer eingeben. Sobald ihre Verkaufstätigkeit einen Umsatz von mehr als 2000 € oder ein Verkaufsvolumen von 30 innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, muss Restocks diese relevanten Aktivitäten, aufgrund des neuen EU-Gesetztes DAC7, den bezüglichen Behörden melden.
Welche Verkäufer sind von DAC7 betroffen?
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